
Wichtige Änderung ab Juli - Policenabschluss mit Einschränkungen
Wir möchten Euch über eine wichtige Änderung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) informieren, die Auswirkungen auf Eure Tätigkeit als Annex-Vermittler haben kann.
Am 1. Januar 2024 sind das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die revidierte Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft getreten. Seither gelten für alle Versicherungsvermittler:innen – sowohl in der gebundenen als auch in der ungebundenen Versicherungsvermittlung – erhöhte gesetzliche Anforderungen.
Reisebüros und Veranstalter gelten grundsätzlich als ungebundene Annex-Vermittler, da der Vertrieb von Reiseversicherungen nicht zu ihrem Hauptgeschäft gehört. Für diese Vermittler gilt: Wenn die maximale Jahresprämie pro Person und Police CHF 600 (exkl. Stempelsteuer) nicht übersteigt, kann die Police direkt in CETS oder AgentMax abgeschlossen werden.
Diese Regelung betrifft vor allem kurzfristige Reiseversicherungen, wie z. B. «Secure Single Trip» oder «Secure Travel Cancellation». Jahresversicherungen «Secure Trip» sind nicht davon betroffen.
Falls ein Reisebüro weiterhin Versicherungen mit einer Prämie von über CHF 600 pro Person und Police vermitteln möchte, steht alternativ eine dafür vorgesehene dedizierte Webseite zur Verfügung (personalisierte URL). Über diesen Vertriebskanal können Policen mit Deckungssummen für Annullierungskosten bis zu CHF 50’000 pro Police weiterhin abgeschlossen werden.
Ab dem 1. Juli 2025 bitten wir Euch, diese Änderungen in Eure Abläufe zu integrieren und alle betroffenen Mitarbeitenden entsprechend zu informieren.
Für alle Fragen zum neuen Gesetz findet Ihr weitere Informationen unter folgendem Link: Versicherungsvermittlung | FINMA
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Für weiterführende Unterstützung stehen wir Euch gerne zur Verfügung und danken Euch für die Aufmerksamkeit und Kooperation.
Euer Allianz Partners-Team